Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen, Seminare, Workshops und Vorträge von Hundstage

1. Allgemeines

(1) Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind Seminare, Workshops und Vorträge von Hundstage.
(2) Wir weisen darauf hin, dass jede Hundebegegnung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Jeder Hundehalter haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragen Dritten oder seinen Hund entstandenen Schaden. Zum Schutz anderer Hundehalter und sonstiger Personen sind alle Veranstaltungen nur mit gültigem Hundehalterhaftpflichtversicherungsschutz möglich. Eine Aufhebung des Versicherungsschutzes ist dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber.
(4) Alle Hunderassen sind bei uns willkommen, sofern gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Bundes-oder Gastlandes dem nicht entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für Hunde, die unter die jeweiligen Hundegesetze fallen, einzuhalten.
(5) Gesundheit der Hunde
Die Hunde müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein, sowie über einen altersgerechten Impfstatus verfügen und entwurmt sein. Eine Haftung für fahrlässig verursachte Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde oder Teilnehmer wird nicht übernommen.
(6) Wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben müssen die Hunde bei Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern sozialverträglich und abrufbar sein. Ausnahmen bezüglich der Abrufbarkeit bestehen für Veranstaltungen, bei denen ausschließlich an der Leine gearbeitet wird. Nach Rücksprache und persönlichem Kennenlernen können evtl. auch Hunde mit problematischen Verhaltensweisen teilnehmen. Je nach Örtlichkeit oder Thema kann es Vorkommen, dass das Mitbringen von eigenen Hunden nicht erlaubt ist.
(7) Mit Rücksicht auf die teilnehmenden Rüden darf eine läufige Hündin nur nach Individualabrede an den Veranstaltungen teilnehmen.
(8) Während sämtlicher Veranstaltungen sind die Hunde nur nach Aufforderung abzuleinen und stets rechtzeitig anzuleinen oder abzurufen. Den Anweisungen des Veranstalters oder einer von ihm beauftragten Person ist in Bezug auf das Anleinen unbedingt Folge zu leisten.

2. Abschluss des Vertrages

(1) Die Buchung der Veranstaltung kann mittels Anmeldeformular oder schriftlich erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen und Hunde, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(2) Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Veranstaltung.
(3) Leistungsträger (z. B. Tagungshäuser) sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Ausschreibung stehen.

3. Zahlung

Die vollen Veranstaltungskosten sind mit Zugang der Bestätigung fällig, zahlbar binnen 14 Tagen.

4. Zahlungsarten

Zahlung auf Rechnung. der Kunde zahlt den fälligen Betrag an das auf der Rechnung angegebene Firmenkonto.

5. Rücktritt durch den Kunden

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Rücktritte haben schriftlich zu erfolgen und werden ab Eingang beim Veranstalter maßgeblich berücksichtigt. Im Rücktrittsfall verlangt der Veranstalter Ersatz für seine Aufwendungen und getroffenen Vorkehrungen je angemeldetem Teilnehmer. Erfolgt die Absage bis vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Bearbeitungsgebühr 10% des Veranstaltungsentgeltes, mindestens jedoch 25,00€ inkl. Mehrwertsteuer. Erfolgt die Absage spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 25 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 25,00€ inkl. Mehrwertsteuer. Erfolgt die Absage später als 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Angemeldete ohne Absage nicht an der Veranstaltung teil, so ist die volle Höhe der Veranstaltungsgebühr fällig. Eine Rückerstattung ist dann nicht möglich.
(2) In jedem Fall ist die Teilnahmeberechtigung auf einen vom Angemeldeten vermittelten Ersatzteilnehmer übertragbar, vorausgesetzt die unter 1. genannten Punkte werden erfüllt. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 25,00€ inkl. Mehrwertsteuer je angemeldetem Teilnehmer verlangen.

6. Verhinderung, Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen,
a.) wenn der Kunde mit seinen Zahlungs-verpflichtungen in Verzug gerät oder
b.) wenn der Kunde die Pflichten aus dem Vertrag verletzt oder sich vertragswidrig verhält.
(2) Ohne Einhaltung einer Frist
a.) Der Veranstalter erwartet, dass der Kunde und sein Hund das Miteinander in der Gruppe nicht unzumutbar beeinträchtigen oder den Ablauf der Veranstaltung stören. Sollte der Kunde dagegen verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt er dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Erstattung des Veranstaltungspreises von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Bei groben Verstößen kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
b.) Im Krankheitsfall oder aufgrund anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, welche eine Durchführung der Veranstaltung verhindern, ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Veranstaltungspreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Beginn abzusagen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Veranstaltungspreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Haftung

Schäden aus dem Ausfall einzelner Leistungen infolge von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können seitens des Kunden nicht geltend gemacht werden.

10. Urheberrecht

(1) Das Fotografieren und Filmen sowie das Mitschneiden sind auf Veranstaltungen nicht gestattet.
(2) Bilder oder Videos, die während der Veranstaltungen durch den Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen gemacht werden, werden dem Veranstalter für das Abbilden auf seiner Internetseite, in Katalogen, in Präsentationen, auf Flyern oder ähnlichem kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollen Bilder dem Veranstalter nicht entgeltfrei zur Verfügung stehen, ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
(3) Der Veranstalter behält sich alle Rechte an Schulungs- und Fortbildungsunterlagen vor. Diese dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

11. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit den Veraanstaltungen erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet.

12. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

 
Hundstage
Hundetraining und Verhaltensberatung
Markus Sisterhenn
Wöstenfeldweg 70
33699 Bielefeld

Stand aller Angaben: Januar 2024