Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Wanderungen und Reisen von Hundstage

1. Allgemeines

(1) Wanderungen im Sinne dieser AGB sind Wanderungen von wenigen Stunden bis hin zu Tageswanderungen ohne Übernachtungen. Reisen umfassen zwei Tage oder mehr und beinhalten i.d.R. Übernachtungen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass jede Hundebegegnung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Jeder Hundehalter haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragen Dritten oder seinen Hund entstandenen Schaden. Zum Schutz anderer Hundehalter und sonstiger Personen sind alle Angebote nur mit gültigem Hundehalterhaftpflichtversicherungsschutz möglich. Eine Aufhebung des Versicherungsschutzes ist dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber.
(4) Alle Hunderassen sind bei uns willkommen, sofern gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Bundes-oder Reiselandes dem nicht entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für Hunde, die unter die jeweiligen Hundegesetze fallen, einzuhalten.
(5) Gesundheit der Hunde
Die Hunde müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein, sowie über einen altersgerechten Impfstatus verfügen und entwurmt sein. Eine Haftung für fahrlässig verursachte Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde oder Teilnehmer wird nicht übernommen.
(6) Wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben müssen die Hunde bei allen Wanderungen und Reisen sozialverträglich und abrufbar sein. Nach Rücksprache und persönlichem Kennenlernen können evtl. auch Hunde mit problematischen Verhaltensweisen teilnehmen.
(7) Mit Rücksicht auf die teilnehmenden Rüden darf eine läufige Hündin nicht an unseren Wanderungen und Reisen teilnehmen.
(8) Während der Wanderungen und Reisen sind die Hunde rechtzeitig anzuleinen oder abzurufen. Den Anweisungen des Veranstalters oder einer von ihm beauftragten Person ist in Bezug auf das Anleinen unbedingt Folge zu leisten.
 

2. Wanderungen

2.1 Abschluss des Vertrages

(1) Die Buchung einer Wanderung kann mittels Anmeldeformular oder schriftlich erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen und Hunde, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(2) Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Wanderung.

2.2 Zahlung und Zahlungsarten

Zahlung erfolgt am Termin der jeweiligen Wanderung in bar.

2.3 Rücktritt durch den Kunden

Bei einem Rücktritt von einer Wanderung durch den Kunden, welcher nicht 24 Stunden vor Beginn angekündigt wurde, kann die vereinbarte Gebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

2.4 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist und ohne Erstattung des Preises den Kunden von der weiteren Wanderung ausschließen, wenn dieser den unter 1. genannten Anforderung nicht entspricht, grobe Verstöße gegen Gesetze vorliegen (z. B. Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) oder wenn der Kunde oder sein Hund das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
 

3. Reisen

3.1 Abschluss des Vertrages

(1) Die Buchung einer Reise kann ausschließlich mittels des Anmeldeformulars oder verbindlicher schriftlicher Erklärung erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(2) Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise.
(3) Leistungsträger (z. B. Hotels) sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
(4) Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter herausgegeben werden, sind für den Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters gemacht wurden.

3.2 Zahlung und Zahlungsarten

(1) Aus dem vertraglich vereinbarten Reisepreis ist vom Kunden eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100€ pro angemeldeter Person zu leisten. Die Anzahlung ist mit Zugang der Reisebestätigung fällig, zahlbar binnen 14 Tagen.
(2) Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Überweisung des vollen Reisepreises nötig.
(3) Zahlung auf Rechnung: der Kunde zahlt die fällige Anzahlung und Restzahlung an das auf der Rechnung angegebene Firmenkonto.

3.3 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Rücktritte haben schriftlich zu erfolgen und werden ab Eingang beim Veranstalter maßgeblich berücksichtigt. Im Rücktrittsfall verlangt der Veranstalter Ersatz für seine Aufwendungen und getroffenen Reisevorkehrungen.
Der Veranstalter kann folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

3.4 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,
a.) wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder
b.) wenn der Kunde die Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt oder sich vertragswidrig verhält
(2) Ohne Einhaltung einer Frist
Der Veranstalter erwartet, dass der Kunde die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Heimat- bzw. Gastlandes respektiert und achtet. Sollte der Kunde gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Kunde dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

3.5 Gewährleistung

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Erbringt er die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Abhilfeverlangen an die in den Reiseunterlagen angegebene Stelle zu richten, sonst an die örtliche Reiseleitung, ersatzweise an den jeweiligen Leistungsträger. Der Veranstalter muss für eine mangelfreie Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Kunden sorgen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert oder der Fehler nicht aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammt.

3.6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

3.7 Haftung

Schäden aus dem Ausfall einzelner Leistungen infolge von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können seitens des Kunden nicht geltend gemacht werden. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a.) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b.) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder für den Kunden entstehende Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

3.8 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

3.9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
(2) Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

3.10 Einreise-, Visa- und Zollbestimmungen

(1) Für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Zollbestimmungen für sich und seine/n Hund/e ist der Kunde selbst verantwortlich.
(2) Der Kunde sollte sich über den die Gesundheitsvorschriften hinausgehenden Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte (tier-)ärztlicher Rat eingeholt werden.

3.11 Reisegepäck

(1) Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer so weit möglich beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen.
(2) Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
 

4. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, eine Wanderung oder Reise bis zu eine Wochen vor Wanderbeginn bzw. vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird eine Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird eine Wanderung oder Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, starke Unwetter etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch den Veranstalter gekündigt, so kann diese für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

6. Körperliche Anforderungen

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen und Reisen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden können. Für die Erfüllung der Anforderungen für sich und seinen Hund ist der Kunde selbst verantwortlich. Eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund von Nichterfüllung gehen zu Lasten des Kunden.

7. Bilder

Bilder oder Videos, die während der Wanderung oder Reise durch Kunden, den Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen gemacht werden, werden dem Veranstalter für das Abbilden auf seiner Internetseite, in Katalogen, in Präsentationen, auf Flyern oder ähnlichem kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollen Bilder dem Veranstalter nicht entgeltfrei zur Verfügung stehen oder der Kunde mit der Veröffentlichung von Bildern welche ihn zeigen nicht einverstanden sein, ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

8. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Wanderung oder Reise erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Wanderung bzw. Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.

9. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hatnicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

 
Hundstage
Hundetraining und Verhaltensberatung
Markus Sisterhenn
Wöstenfeldweg 70
33699 Bielefeld

Stand aller Angaben: September 2015